Stadtentwässerung Soest AöR
Aldegreverwall 12
59494 Soest
Bei der SES handelt es sich um eine Anstalt öffentlichen Rechts mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Sie sind organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig. Der Vorstand und der Verwaltungsrat sind verantwortlich für die Aufgaben und Aktivitäten der SES. Bei wichtigen Entscheidungen steht dem Rat der Stadt Soest ein Weisungsrecht zu.
Die SES haben die Betriebsführung den Stadtwerken Soest übertragen. Allerdings können beispielsweise die Gebühren nicht durch die betriebsführenden Stadtwerke festgesetzt werden, sondern werden im Verwaltungsrat der SES beschlossen und unterliegen der Weisung des Rates der Stadt.
In der Praxis bedeutet das, dass die SES die Eigentümer der Abwasseranlagen sind. Das Tagesgeschäft haben sie den betriebsführenden Stadtwerken übertragen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Betriebssatzung der SES (KBS) . Den betriebsführenden Stadtwerken Soest steht der Geschäftsführer André Dreißen vor.