Stadtentwässerung Soest AöR
Aldegreverwall 12
59494 Soest
Hier finden Sie alle aktuellen Satzungen der SES als PDFs (Zum Betrachten wird der kostenlose Adobe Reader benötigt). Sollten diesbezüglich Fragen auftauchen, können Sie sich an uns wenden. Ansprechpartner
KBS AöR Satzung: Die Satzung der Stadt Soest über die Anstalt öffentlichen Rechts vom 19.12.2006 behandelt die rechtliche Struktur der KBS AöR.
SES AöR Satzung: 2.Änderung der Stadt Soest über die Anstalt öffentlichen Rechts vom 19.10.2022 behandelt die rechtliche Struktur der SES AöR.
Entwässerungssatzung: Die Entwässerungssatzung der Stadt Soest vom 27.02.2014 behandelt alle Rechte und Pflichten bzgl. Anschlüssen und Einleitungen in die öffentlichen Abwasseranlagen.
Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen: Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW vom 17.1.10.2013.
Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Stadtentwässerung Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2014 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
1. Änderung Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Satzung der Kommunalen Betriebe Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2015 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
2. Änderung Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Satzung der Kommunalen Betriebe Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2016 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
3. Änderung Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Kommunalen Betriebe Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2017 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
4. Änderung Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Kommunalen Betriebe Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2019 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
5. Änderung Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Kommunalen Betriebe Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2020 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
6. Änderung Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Kommunalen Betriebe Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2021 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
7. Änderung Abwassergebührensatzung: Die Satzung der Kommunalen Betriebe Soest AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2022 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
Abwassergebührensatzung SES: Die Satzung der Stadtentwässerung AöR über die Erhebung von Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2023 behandelt die Gebührenhöhe bei Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
Klärschlammentsorgungssatzung: Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest gültig ab dem 20.12.2017 behandelt die Bedingungen und Gebühren, wenn Sie Ihr Schmutzwasser auf Ihrem Grundstück sammeln und nicht oder nur vorgereinigt in die öffentliche Kanalisation einleiten (z.B. bei Kleinkläranlagen und nicht sickerfähigen Gruben).
1. Änderung Klärschlammentsorgungssatzung: Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest gültig ab dem 01.01.2019 behandelt die Bedingungen und Gebühren, wenn Sie Ihr Schmutzwasser auf Ihrem Grundstück sammeln und nicht oder nur vorgereinigt in die öffentliche Kanalisation einleiten (z.B. bei Kleinkläranlagen und nicht sickerfähigen Gruben).
2. Änderung Klärschlammentsorgungssatzung: Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest gültig ab dem 01.01.2020 behandelt die Bedingungen und Gebühren, wenn Sie Ihr Schmutzwasser auf Ihrem Grundstück sammeln und nicht oder nur vorgereinigt in die öffentliche Kanalisation einleiten (z.B. bei Kleinkläranlagen und nicht sickerfähigen Gruben).
3. Änderung Klärschlammentsorgungssatzung: Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest gültig ab dem 01.01.2021 behandelt die Bedingungen und Gebühren, wenn Sie Ihr Schmutzwasser auf Ihrem Grundstück sammeln und nicht oder nur vorgereinigt in die öffentliche Kanalisation einleiten (z.B. bei Kleinkläranlagen und nicht sickerfähigen Gruben).
4. Änderung Klärschlammentsorgungssatzung: Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest gültig ab dem 01.01.2022 behandelt die Bedingungen und Gebühren, wenn Sie Ihr Schmutzwasser auf Ihrem Grundstück sammeln und nicht oder nur vorgereinigt in die öffentliche Kanalisation einleiten (z.B. bei Kleinkläranlagen und nicht sickerfähigen Gruben).
Klärschlammentsorgungssatzung SES: Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest gültig ab dem 01.01.2022 behandelt die Bedingungen und Gebühren, wenn Sie Ihr Schmutzwasser auf Ihrem Grundstück sammeln und nicht oder nur vorgereinigt in die öffentliche Kanalisation einleiten (z.B. bei Kleinkläranlagen und nicht sickerfähigen Gruben).
Anschlussbeitragssatzung: Die Satzung über den Anschlussbeitrag für die Abwasseranlage und über den Aufwandersatz für Grundstücks- und Hausanschlüsse an die Abwasseranlage vom 18.12.2000 behandelt die Beiträge und den Kostenersatz für einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage.
Verwaltungsgebührensatzung AöR: Für die Erteilung von Genehmigungen, Erlaubnissen und Bescheiden sowie anderen Leistungen erheben die KBS AöR Abwasser Verwaltungsgebühren.