Stadtentwässerung Soest AöR
Aldegreverwall 12
59494 Soest
Wann und wie sind die Abwassergebühren zu entrichten?
Wenn Ihr Grundstück in Soest mit einem Abwasseranschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation verbunden ist und Sie Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, sind Sie verpflichtet, für die Benutzung der öffentlichen Anlagen Abwassergebühren zu bezahlen (§ 6 Kommunalabgabengesetz NRW i.V.m. der Abwassergebührensatzung der Stadtentwässerung Soest AöR).
Die Abwassergebühren entstehen nach dem Erhebungszeitraum zum Ende eines Kalenderjahres. Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der Stadtentwässerung Soest AöR über die Höhe der Gebühr und über die Höhe der zu zahlenden Vorausleistungsbeträge für das folgende Kalenderjahr. Die Höhe der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser werden jährlich kalkuliert und sind nicht verhandelbar. Sonderkonditionen, Mengenrabatte o.ä. können nicht gewährt werden.
Die Vorausleistungsbeträge sind zum 15.03.; 15.06.; 15.09. und 15.12. eines Jahres fällig. Sofern ein Datum auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, ist der Vorausleistungsbetrag am darauf folgenden Werktag fällig.
Sie können die Gebührenbeträge zum Fälligkeitstag an die im Gebührenbescheid angegebene Bankverbindung bezahlen oder der Stadtentwässerung Soest AöR ein SEPA-Mandat mit Ihrer Bankverbindung für einen Abbuchungsauftrag erteilen.
Für alle weiteren Fragen rund um die Themen Gebühren und Bescheide wenden Sie sich bitte an Christine Schulze-Henne.
Die getrennte Gebühr
Grundsätzlich kann man zwei Arten von Abwasser unterscheiden: Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Bei Schmutzwasser handelt es sich um durch Gebrauch verunreinigtes Wasser (z.B. Toilettenspülung, Badewasser oder Spülwasser), während es sich bei Niederschlagswasser in der Regel um von befestigten Flächen abfließendes Regenwasser handelt.
Bis zum 01.01.2004 wurden in der Stadt Soest beide Abwasserarten gemeinsam abgerechnet, seit dem findet die getrennte Gebühr Anwendung.