Stadtentwässerung Soest AöR
Aldegreverwall 12
59494 Soest

Servicenummer 02921.392-0Kontakt

Zahlungsweisen

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00-16:00 Uhr
Fr: 08:00-13:00 Uhr

Hinweis

Entsorgung ist sicher, helfen Sie mit, dass es so bleibt

Jedes gut funktionierende System hat auch immer Feinde, bei den privaten Abwasserleitungen, öffentlichen Kanalnetzen und deren Pumpwerken sind es Fremdkörper. Besonders in diesen Zeiten, wo mitunter Toilettenpapier knapp ist, möchten wir Sie daher bitten, keine Küchenrolle ins Klo zu schmeißen.

Da Küchenrollen aus Papier hergestellt werden, das stabiler ist und sich im Wasser nicht so leicht auflöst, droht die Verstopfung von Hausleitungen und Kanälen. Darüber hinaus kann es bei Abwasserpumpen, die schon etwas zugesetzt sind, zum Totalausfall führen. Kritisch sind dabei auch die „Feuchttücher“ zu sehen, die in Müllbeuteln über die Restmülltonne entsorgt werden sollten.

Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise und helfen uns, die Abwasser- beseitigung sicher zu stellen.

Vielen Dank.

 

Wann und wie sind die Abwassergebühren zu entrichten?

Wenn Ihr Grundstück in Soest mit einem Abwasseranschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation verbunden ist und Sie Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, sind Sie verpflichtet, für die Benutzung der öffentlichen Anlagen Abwassergebühren zu bezahlen (§ 6 Kommunalabgabengesetz NRW i.V.m. der Abwassergebührensatzung der Stadtentwässerung Soest AöR).

Die Abwassergebühren entstehen nach dem Erhebungszeitraum zum Ende eines Kalenderjahres. Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der Stadtentwässerung Soest AöR über die Höhe der Gebühr und über die Höhe der zu zahlenden Vorausleistungsbeträge für das folgende Kalenderjahr. Die Höhe der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser werden jährlich kalkuliert und sind nicht verhandelbar. Sonderkonditionen, Mengenrabatte o.ä. können nicht gewährt werden.

Die Vorausleistungsbeträge sind zum 15.03.; 15.06.; 15.09. und 15.12. eines Jahres fällig. Sofern ein Datum auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, ist der Vorausleistungsbetrag am darauf folgenden Werktag fällig.

Sie können die Gebührenbeträge zum Fälligkeitstag an die im Gebührenbescheid angegebene Bankverbindung bezahlen oder der Stadtentwässerung Soest AöR ein SEPA-Mandat mit Ihrer Bankverbindung für einen Abbuchungsauftrag erteilen.

Für alle weiteren Fragen rund um die Themen Gebühren und Bescheide wenden Sie sich bitte an Christine Schulze-Henne.

 
Die getrennte Gebühr 

Grundsätzlich kann man zwei Arten von Abwasser unterscheiden: Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Bei Schmutzwasser handelt es sich um durch Gebrauch verunreinigtes Wasser (z.B. Toilettenspülung, Badewasser oder Spülwasser), während es sich bei Niederschlagswasser in der Regel um von befestigten Flächen abfließendes Regenwasser handelt.

Bis zum 01.01.2004 wurden in der Stadt Soest beide Abwasserarten gemeinsam abgerechnet, seit dem findet die getrennte Gebühr Anwendung.