Stadtentwässerung Soest AöR
Aldegreverwall 12
59494 Soest
Sie haben ein Haus gebaut oder gekauft, das noch nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Dann haben Sie auf der einen Seite das Recht auf Entwässerung (§3 Entwässerungssatzung) in das öffentliche Abwassernetz – sofern vor Ihrem Haus ein aufnahmefähiger Kanal liegt. Auf der anderen Seite steht dagegen der Anschluss- und Benutzungszwang (§9 Entwässerungssatzung). D.h. sobald Sie Abwasser produzieren, müssen Sie Ihr Grundstück an bestehende Abwasserkanäle anschließen und zwar so, dass das komplette Abwasser eingeleitet wird
Kurz gefasst: Sobald Sie Abwasser produzieren, müssen Sie Ihr komplettes Grundstück an die vorhandene Kanalisation anschließen. Das wiederum kann Ihnen (im Normalfall) aber auch niemand verwehren.
Befindet sich kein Abwasserkanal in der Nähe Ihres Hauses, müssen Sie eine Kleinkläranlage errichten.
Der Anschluss vom öffentlichen Kanal zu Ihrem Haus unterteilt sich in zwei Bereiche: Den Abschnitt vom Kanal zu Ihrer Grundstücksgrenze auf der einen Seite (der sog. Grundstücksanschluss) und das Stück von Ihrer Grundstücksgrenze zu Ihrem Haus auf der anderen Seite. Für beide Bereiche sind Sie voll kostenpflichtig. Der Unterschied besteht darin, dass für das Stück vom öffentlichen Kanal zu Ihrer Grundstücksgrenze die KBS einen Vertragsunternehmer beauftragen, der die Arbeiten ausführt und zwar nach Ihren und unseren Wünschen. Für das Stück von der Grundstücksgrenze zu Ihrem Haus haben Sie dagegen volle Freiheit in Bezug auf das Bauunternehmen (sofern es fachliche Eignung hat) und die Ausführung (sofern es den rechtlichen Bestimmungen entspricht).
Ist der Anschluss fertig gestellt, gehören Ihnen beide Bereiche. Das bedeutet aber auch, dass Sie voll haftbar für Schäden und Folgeschäden sind, die von Ihrem Anschluss ausgehen.

Ein Wegweiser für den Anschluss von Neubauten, Umbauen, ...
Hier ist der behördliche Weg, um einen Neu-, Um- oder Anbau an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, in sechs Schritten dargestellt:
1. Schritt: Antrag stellen
Um Ihren Wunsch nach einem Entwässerungsanschluss bearbeiten zu können, müssen Sie das Formular „Antrag auf Entwässerung – Teil A“ ausfüllen und sämtliche Unterlagen beifügen.
2. Schritt: Genehmigung erhalten
Nach Prüfung Ihres Antrages und Feststellung von dessen Richtigkeit, erhalten Sie von uns die Genehmigung zur Entwässerung in das öffentliche Abwassersystem. Ohne diese Genehmigung ist der Anschluss an die Kanalisation nicht zulässig! Darüber hinaus erhalten Sie von uns einen Verwaltungsgebührenbescheid, d.h. Sie müssen die Verwaltungskosten für die Bearbeitung Ihres Antrages bezahlen.
3. Schritt: Ortstermin vereinbaren
Sie vereinbaren mit uns und unserem Vertragsbauunternehmer einen Ortstermin. Gemeinsam besprechen wir vor Ort, wie der Bauunternehmer den Hausanschluss vom öffentlichen Kanal zu Ihrer Grundstücksgrenze verlegen soll.
4. Schritt: Anschluss bauen
Unser Vertragsbauunternehmer verlegt den besprochenen Grundstücksanschluss. Sie lassen den Anschluss von Ihrer Grundstücksgrenze zum Haus ebenfalls verlegen (von unserem Vertragsunternehmer oder einem anderen Bauunternehmen). Für beide Abschnitte müssen Sie eine Dichtheitsprüfung vornehmen und die Dichtheit belegen lassen.
5. Schritt: Rechnungen bezahlen
Sie bezahlen den Hausanschluss von Ihrer Grundstücksgrenze zum Haus direkt bei Ihrem Bauunternehmer. Den Grundstücksanschluss zahlen wir zuerst für Sie an unseren Vertragsunternehmer und überprüfen die erbrachten Leistungen. Danach geben wir die reinen Baukosten 1:1 an Sie weiter. Es entstehen keine weiteren Verwaltungskosten!
6. Schritt: Fertig
Ihr Hausanschluss ist betriebsbereit! Ab diesem Moment dürfen Sie Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten.